Landschaftsschutzgebiete

Eine Landschaft ist, hinsichtlich des äußeren Erscheinungsbildes

(der Gestalt des Bodens, des Bewuchses, der Bebauung, Besiedelung o.Ä.) in bestimmter Weise geprägter Teil, Bereich der Erdoberfläche;

Gebiet der Erde,

das sich durch charakteristische äußere Merkmale

von anderen Gegenden unterscheidet. Quelle: www.duden.de

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 BNatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen.

 

Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter.

 

Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden.

 
Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erfolgt durch die unteren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung.

 Quelle: www.lubw.baden-wuerttemberg.de